Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden nach §132a Abs. 1 SGB V
Im August beginnt die modulare Weiterbildung mit Selbstlernanteilen. Qualifizieren Sie sich in drei Schritten vom Wundmanager bis zum spezialisierten Pflegedienst.
Ihre Vorqualifikationen können ggf. anerkannt werden. Näheres erfahren Sie hier.
