ACHTUNG: Übernachtungsgäste der Caritas-Akademie Köln-Hohenlind
Noch bis zum 30. Juni 2024 sind Übernachtungen, die aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind von der in Köln erhobenen Kulturförderabgabe in Höhe von 5% befreit.
Ab dem 1. Juli 2024 sind beruflich zwingende Übernachtungen, nicht mehr von der Besteuerung ausgenommen! Übernachtungen, die vor dem 1. Juli 2024 begonnen haben, sind übergangsweise weiterhin von der Besteuerung ausgenommen, solange sie ununterbrochen fortdauern:
Aktuelle Hinweise zur Kulturförderabgabe