Zum 01.01.2027 tritt die Reform der AVR Anlagen in Kraft. Bereits seit Ende letzten Jahres vermitteln das aktuelle Arbeitsrechtliche Kommissionsmitglied Martin Schenk und Wolfram Schiering, als ehem. langjähriges Mitglied der Kommission, die wichtigsten Reformpunkte praxisorientiert mit Fallbeispielen für Personalabteilungsmitarbeitende, -leitungen und andere Interessierte.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Haus
- zum Inkrafttreten der neuen AVR souverän die neuen Entgeltordnung anwenden kann
- vorab Bestandsmitarbeitende über das Wahlrecht „Überleitung oder lieber doch nicht? - Pro und Contra“ informieren und vor der Entscheidung unterstützend beraten kann
- wichtige Übergangs- und Antragsfristen kennt und halten kann, denn diese reichen teilweise bis in die 2030er Jahre.
