Die Reform der AVR Anlagen tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Bereits seit Ende letztem Jahres vermitteln das aktuelle Arbeitsrechtliche Kommissionsmitglied Martin Schenk und Wolfram Schiering, als ehem. langjähriges Mitglied der Kommission, bei uns im Hause die wichtigsten Reformpunkte praxisorientiert mit Fallbeispielen für Personalabteilungsmitarbeitende, -leitungen und andere Interessierte. Stellen Sie sicher, dass Ihr Haus zum Inkrafttreten der neuen AVR souverän die neuen Entgeltordnung anwenden und insbesondere vorab Bestandsmitarbeitende über das Wahlrecht „Überleitung oder lieber doch nicht? - Pro und Contra“ informieren und vor der Entscheidung unterstützend beraten kann. Wichtige Übergangs- und Antragsfristen werden thematisiert, diese reichen teilweise bis in die 2030er Jahre.
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Die Reform der AVR Anlagen tritt zum 01.01.2027 in Kraft. Bereits seit Ende letztem Jahres vermitteln das aktuelle Arbeitsrechtliche Kommissionsmitglied Martin Schenk und Wolfram Schiering, als ehem. langjähriges Mitglied der Kommission, bei uns im Hause die wichtigsten Reformpunkte praxisorientiert mit Fallbeispielen für Personalabteilungsmitarbeitende, -leitungen und andere Interessierte.
