Die Landesregierung fördert ab sofort die berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Weiterbildungsausgaben, maximal jedoch 500 Euro. Die Förderung kann einmal pro Jahr von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen beantragt werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren: 100.000 Euro) nicht übersteigt. Seit Anfang des Monats können ausschließlich Einzelpersonen in den Genuss des Bildungsscheck 2.0 kommen. Die Antragstellung erfolgt einfach und digital über das Onlineportal des ESF in Nordrhein-Westfalen und muss spätestens 1 Tag vor Kursbeginn erfolgen!
Nähere Informationen zur Antragstellung des Bildungscheck 2.0 auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalens.
