Neue Personalbemessung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen
- Was bedeutet das für vollstationäre Einrichtungen konkret und muss dies umgesetzt werden?
- Wie ermittele ich die mindestens erforderliche und die maximal mögliche Personalmenge anhand des § 113c SGB XI
- Was muss ich bei der Umsetzung beachten?
- Was bedeutet es, dass die Einrichtung bei Anwendung des Personalbemessungssystems Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung durchführen soll?
- Wie kann ich die Einrichtung vorbereiten?
Derzeit haben viele Geschäftsführungen sowie Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen oftmals mehr Fragen als Antworten zur Umsetzung.
In dieser Fortbildung wird das neue Personalbemessungssystem vorgestellt und es werden viele Fragen zur Umsetzung geklärt.
Auch wird der aktuelle Stand zur Umsetzung auf Bundes- und Landesebene vorgestellt.
Online am 03.03.2023 von 10 bis 13 Uhr. Jetzt anmelden!
Anmeldung und Rückfragen: tubbesing@caritas-akademie-koeln.de