Zum 01.01.2017 gelten aktualisierte Kodierrichtlinien und Fallpauschalen. Inhaltliche Änderungen müssen ab dem Jahreswechsel durch die Betroffenen (z.B. Krankenhäuser, Kostenträger u.a.) umgesetzt werden. Bei der Kalkulation der DRGs sind die Anteile der Sachkosten abgesenkt, die der Personalkosten angehoben worden. Der G-DRG-Katalog 2017 enthält auch neue Fallpauschalen. Hier wird besonders die Strahlentherapie berücksichtigt. Die Diagnose- und Prozeduren-Kataloge wurden ebenfalls angepasst.
=> Starten Sie mit aktuellem Wissen ins nächste Jahr:
„DRG Update 2017“ – Seminar am 10.01.2017 (Dienstag):
– Darstellung der wesentlichen Veränderungen in der Systemaktik des DRG-Systems 2017
– Veränderungen bei den Fallpauschalen- und Zusatzentgelten 2017
– Aktualisierung des ICD-10 2017 und des OPS 2017
– usw.
Weitere Informationen:
– InEK: „G-DRG-System 2017“ – http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-System_2017
– Ärzteblatt vom 15.11.16: „Krankenhäuser erhalten neue Fallpauschalen für 2017“ – http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/71443