Das Pflegestärkungsgesetz 2 wird die umfassendste Reform seit Einführung des SGB XI mit erheblichen Auswirkungen auf stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen.
Neben der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsassessments (NBA) wird die Überleitung der Pflegebedürftigen aus den Pflegestufen in die neuen Pflegegrade und die Umrechnung der Pflegesätze im voll- und teilstationären Bereich sowie die Berechnung des einheitlichen einrichtungsindividuellen Eigenanteils der Bewohner aller Pflegegrade Ihre Praxis direkt beeinflussen.
Neben dem bereits geplanten Termin am 29.02.2016 bieten wir aufgrund der großen Nachfrage das Seminar auch am 18.02.2016 an. Melden Sie sich jetzt an um Ihre Einrichtung noch rechtzeitig auf den aktuellen Stand zu bringen.
Mit Stephan Dzulko steht Ihnen ein langjährig erfahrener Referent und Fachberater zur Verfügung, der die aktuellste Entwicklung der Gesetzgebung und begleitenden Vorschriften direkt mit Entwicklungsmöglichkeiten und –risiken in der umsetzenden Praxis verbindet.
Rückfragen und Anmeldung: kleindienst@caritas-akademie-koeln.de