Aktuelle Fragen zu Sterbebegleitung, Sterbehilfe, (assistierter) Suizid und Tötung auf Verlangen wurden auf dem Akademietag der Caritas-Akademie Köln-Hohenlind (10.06.2015) in Kooperation mit den Diözesan-Caritasverbänden NRW diskutiert. Renommierte Referenten zu dem Thema waren geladen. Die Begrüßung übernahm Prof. Dr. Rochus Allert, der Geschäftsführer Akademie, der auf Anlass und Sinnhaftigkeit dieses Dialoges angesichts der geplanten gesetzlichen Regelung hinwies. Anschließend folgte ein Grußwort vom Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, der besonders die Notwendigkeit einer verbesserten Sterbebegleitung am Ende des Lebens betonte.
Die erste Referentin, Dr. Ursula Wetzels, sprach über die 12-jährige Erfahrung in Belgien zu dem Gesetz, das jedem Patient Anrecht auf Palliativpflege gewährt. Ein weiteres Gesetz erklärt Sterbehilfe unter festgelegten, strengen Bedingungen als straffrei. Grundbedingung ist, dass der Patient sein physisches oder psychisches Leiden als unerträglich ansieht. Ärztliches Personal ist allerdings nicht verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten. Frau Dr. Wetzels arbeitet seit vielen Jahren auf der Palliativstation St. Joseph, Moresnet (Belgien).
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Montgomery, stellte die Position der Bundesärztekammer zu dem Thema dar: Hilfe zum Leben. Vor Schaffung eines potentiellen Gesetzes, welches den assistierten Suizid erlaubt, sind Pro und Contra-Diskussionen unabdingbar. Den Ärzten in Deutschland ist aktuell die Beihilfe zum Suizid untersagt. Strafgesetzlich hat es zwar keine Konsequenzen, das Berufsrecht steht dem jedoch entgegen. Ein Arzt verpflichtet sich zu heilen und Hilfe zum Leben zu geben. Aufgabe des Arztes ist es nicht, Beihilfe zur vorzeitigen Beendigung des Lebens zu leisten. Am Lebensende sollen deshalb Schmerztherapien, Palliativmedizin und Hospize im Mittelpunkt stehen.
Vielen Menschen ist nicht klar, dass es ein breites Spektrum von Möglichkeiten gibt, die schwerstkranke und sterbende Patienten nutzen können, betont ebenfalls Prof. Dr. Lukas Radbruch, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Zwar fragen auch Patienten auf einer Palliativstation manchmal nach Beihilfe zum Suizid oder Tötung auf Verlangen, häufig ist dies jedoch ein Kommunikationswunsch, manchmal ein verzweifelter Hilfeschrei. Insofern muss den Patienten ganzheitliche Begleitung und bestmögliche palliativmedizinische Versorgung und nicht Tötung auf Verlangen angeboten werden.
Wird die Suizidbeihilfe als sozial akzeptierte Möglichkeit anerkannt, verändert sich die Entscheidungssituation für alle Beteiligten, so die These von Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff. Als Katholischer Moraltheologe der Universität Freiburg und Mitglied des Deutschen Ethikrates sprach er insbesondere die ethisch-moraltheologischen Aspekte an. Warum sollte eine legale Möglichkeit zur Sterbehilfe nur in Extremfällen gewählt werden? Sie empfiehlt sich dann auch im Normalfall als Abkürzung eines langen, mühsamen und kostspieligen Weges. Sterbende würden dabei jedoch der Möglichkeit beraubt, den Sterbeprozess natürlich und in Würde bestehen zu können.
Den Abschluss des Akademietages stellte die Diskussionsrunde, zwischen Referenten und Teilnehmern, moderiert von Dr. Frank Johannes Hensel, Diözesancaritasdirektor der Erzdiözese Köln. Diese wurde ausgieblig genutzt und setze sich anschließend bei einem Umtrunk in kleiner Runde fort.
Caritas-Akademie Köln-Hohenlind in Kooperation mit den Diözesan-Caritasverbänden NRW