Die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV e.V.) hat den Rahmenlehrplan für den Fachkundekurs 1 / Technische(r) Sterilisationsassistent(in) durch eine neue Qualifizierungsrichtlinie ersetzt. Die von den Aufsichtsbehörden geforderte Fortbildung für Basispersonal, das Medizinprodukte zur erneuten Anwendung aufbereitet, wird nach nunmehr 18 Jahren von 80 theoretischen Unterrichtsstunden auf 120 Stunden aufgestockt.
Zusätzlich wird von jeder Person, die die Abschlussprüfung ablegen will, ein praktischer Einsatz von 150 Stunden in einer Aufbereitungsabteilung erwartet. Während des praktischen Einsatzes muss ein vorgegebener Tätigkeitskatalog abgearbeitet werden. Vorherige Tätigkeiten in einer ZSVA können anerkannt werden werden.
Erst nach Erfüllung dieser Vorgaben wird die Zulassung zu den Abschlussprüfungen gestattet. Die Prüfungen erfolgen nach gewohnter Weise in schriftlicher, mündlicher und praktischer Form.
Die Anpassung ist notwendig geworden, um die immer höheren regulativen und hygienischen Anforderungen an die immer komplexer gewordenen Medizinprodukte zu erfüllen.